Vor fast zweitausend Jahren schrieb der römische Philosoph Seneca: »Wenn ich aber weiß, daß ich ohne Ende leiden muß, dann will ich nicht mehr leben; nicht des Leidens selbst wegen, sondern weil es mir bei all dem im Wege steht, was mir das Leben lebenswert macht«.
Ist das Verbot unseres geltenden Strafrechts, einem solchen Wunsch nach Sterbehilfe zu entsprechen, ein notwendiger Damm gegen die »schleichende Rückkehr der Barbarei« (so der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich...
Vor fast zweitausend Jahren schrieb der römische Philosoph Seneca: »Wenn ich aber weiß, daß ich ohne Ende leiden muß, dann will ich nicht mehr leben; nicht des Leidens selbst wegen, sondern weil es mir bei all dem im Wege steht, was mir das Leben lebenswert macht«.
Ist das Verbot unseres geltenden Strafrechts, einem solchen Wunsch nach Sterbehilfe zu entsprechen, ein notwendiger Damm gegen die »schleichende Rückkehr der Barbarei« (so der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe)?
Oder ist dieses Verbot vielmehr eine »Insel der Inhumanität als Folge kirchlichen Einflusses auf unsere Rechtsordnung« (so der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Wolfgang Zeidler)?
Die Diskussion um die Voraussetzungen zulässiger Sterbehilfe ist in Deutschland von Dogmen und Vorurteilen bestimmt. Im Gegensatz zu den tonangebenden Rechtswissenschaftlern und Medizinern macht der Autor die realen Interessen der leidenden Menschen zum Ausgangspunkt seiner ethischen Überlegungen. Er plädiert für eine Liberalisierung der Sterbehilfevorschriften in Rechtsordnung und ärztlicher Standesmoral.